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Neue Richtlinie zur Bonitätsprüfung – Kleingewerbetreibende

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Prozesse weiterzuentwickeln und die Qualität unserer Kundenbeziehungen nachhaltig zu stärken. Ein zentraler Baustein hierfür ist die Optimierung unserer Abläufe im Bereich Neukunden und Erstgeschäft. Ziel ist es, für alle Beteiligten mehr Sicherheit im Vertriebsprozess zu schaffen, unnötige Nacharbeit zu vermeiden und eine dauerhaft hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund tritt seit dem 01. April 2026, eine neue Richtlinie der meistro Gruppe zur Bonitätsprüfung von Neukunden sowie zur Credit Policy in Kraft.

Für Kleingewerbetreibende gilt, dass die Bonitätsprüfung durch meistro erfolgt und Kunden mit einem Crefo-Score von 5 oder 6 grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung abgelehnt werden. Darüber hinaus überwacht meistro auch bei Bestandskunden regelmäßig die Entwicklung des Bonitätsindex.

Bitte berücksichtigen Sie diese neue Regelung in der Kommunikation mit Ihren Mitgliedern.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei meistro jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

meistro GmbH
Südliche Ringstraße 66
85053 Ingolstadt
Deutschland

Telefon: 0841 65700-360
Telefax: 0841 65700-391
E-Mail: kontakt(at)meistro.de

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